Organisation

Satzung

Die von der Mitgliederversammlung im Jahr 2022 beschlossene Satzung können Sie hier einsehen. Sie ersetzt die Satzung vom 27.05.1994 in der Fassung vom 18.03.2006 bzw. vom 29.10.2009 und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Finanzordnung

Die von der Mitgliederversammlung am 01.12.2009 beschlossene und am 05.12.2023 in der Mitgliederversammlung angepasste Finanzordung tritt am 01.01.2024 in Kraft und kann hier eingesehen werden.

Code of Conduct der Wirtschaftsjunioren Saarland

Die Wirtschaftsjunioren Saarland sind eine Vereinigung junger Selbständiger und Führungskräfte. In unserem Netzwerk ist es ausdrücklich gewünscht im direkten Erfahrungsaustausch neue private und berufliche Kontakte zu knüpfen. Da die Junioren zugleich eine besonders interessante Zielgruppe für Werbe- und Marketingmaßnahmen jedweder Art sind, ist es wichtig Grenzen zu ziehen, um den Missbrauch unseres Netzwerkes auszuschließen. Das gilt natürlich auch für den Kontakt der Junioren untereinander. Deshalb haben sich die Wirtschaftsjunioren Saarland mit dem „code of conduct“, klare Verhaltensregeln gegeben.

Umgang mit dem Corporate Design

Jedes Mitglied ist berechtigt, das offizielle WJS-Logo und WJD-Logo für sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder für sein inhabergeführtes Unternehmen zu verwenden. Eine Nutzung setzt jedoch voraus, dass in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird, dass es sich um eine Mitgliedschaft handelt etwa durch den Zusatz „Mitglied bei den WJD“ bei Nutzung des WJD-Logos bzw „Mitglied bei den WJS“ bei Nutzung des WJS-Logos. Im übrigen darf die Nutzung nur in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln des Code of Conduct erfolgen.

Die Nutzung erfolgt freiwillig. Den WJS und WJD bleibt das Recht vorbehalten, in Missbrauchsfällen jederzeit eine Nutzung des Logos zu untersagen oder die Regeln über die Nutzung des Logos generell zu verändern. Hierüber entscheidet der WJS-Vorstand bzw. der WJD-Bundesvorstand.

Umgang mit Mitgliederadressen

Die Adressverzeichnisse der Mitglieder der Wirtschaftsjunioren Saarland (WJS) und der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) stehen den Mitgliedern ausschließlich für verbandsinterne Zwecke zur Verfügung also ausschließlich für Juniorenarbeit und für gezielte, auch geschäftliche, Kontakte individueller Art innerhalb des Verbandes. Nach dem Grundverständnis der WJS und der WJD ist jedoch die Nutzung oder Weitergabe der Adressverzeichnisse für akquisitorische Marketing- oder Werbemaßnahmen, solche Rundmails oder Rundschreiben jedweder Art ausdrücklich untersagt.

Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall konkret geahndet und ggf. kann einem zuwiderhandelnden Interessenten die Aufnahme verweigert und ein zuwiderhandelndes Mitglied aus den WJS und WJD ausgeschlossen werden.
 

Saarbrücken, Juni 2006
 

Wirtschaftsjunioren Saarland e.V.